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Das Marktdorf
 
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Gemeinderatssitzung vom 22.08.2018

Die Sitzung des Ortsgemeinderates Veitsrodt wurde am 22. August 2018 im Hotel Sonnenhof von insgesamt 11 interessierten Bürger/innen verfolgt. Im ersten Tagesordnungspunkt wurden die am 20.06.2018, in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüssen nochmals, da bereits in der Pressemitteilung zum 27.06.2018 dargelegt, bekannt gegeben. In drei Tagesordnungspunkten hatte sich der Rat am 20.06.2018 im nichtöffentlichen Sitzungsteil in 2 TOP’s mit Themen des Landtauschs im Rahmen der Flurbereinigung und mit der Regelung der zukünftigen Vermarktung der neuen MARKTHALLE befasst. Die aktuelle Sitzung begann dann mit einer Einwohnerfragestunde. Von den anwesenden Bürger/innen wurde nachgefragt…
Im folgenden Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Rat mit der Änderung Landeswaldgesetz / Holzvermarktung und dabei im Besonderen mit der Änderung der Geschäftsversorgungsverträge gemäß § 27 LWaldG. Der dazu vorliegende Beschluss dem neuem Vertragsentwurf zuzustimmen wurde durch den  Rat  einstimmig angenommen. In TOP 4) informierte der Vorsitzende, dass der seit Frühjahr 2018 erwartete Kostenrahmen mit rd. 525.000,00 € (inkl. MWSt) auch letztendlich eingehalten werden konnte. Damit resultierte letztendlich – da die Ortsgemeinde die zugeh. Umsatzsteuer weitestgehend aufrechnen kann - eine effektive Bezuschussung der MARKTHALLE mit EU-Mitteln (‚De-Minimis‘-Förderung) von rd. 44 v.H. Nun gilt es die erforderliche jährliche Tilgung zu erwirtschaften wozu der Prämienmarkt 2018 schon seinen Beitrag geleistet hat. Im fünften Punkt der Tagesordnung war zu informieren, dass nun die Mängelbeseitigung im 2. BA des NBG Wasenheck (Wiederherstellung der im November 2017 gefrästen Bitumenoberfläche ‚In der Langwiese‘) nunmehr im Herbst 2018 – nach fast einem Jahr des Nichtstuns - ausgeführt werden soll. In TOP 6) beschäftigte sich der OGR mit dem Antrag den in der letzten Zeit stark zunehmenden Individualverkehr  zu beschränken. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass dieser Weg – wie auch der Wirtschaftsweg über die Forst -  von Fahrzeugen aller Art nicht befahren werden darf! Lediglich Anlieger, wie die Landwirtschaft, die Jäger, die Ortsgemeinde und - z.B. an der Zufahrt zum Weiher - die Angler sind davon freigestellt. Nur kann diese Ordnung nicht von den Behörden überwacht / gewährleistet werden … Nach umfassender Diskussion unter Mitwirkung der Anwesenden soll nun versucht werden durch eine ‚verstärkte‘ Beschilderung die notwendige Einsicht derer zu erreichen, die hier unerlaubter Weise die Wege nutzen. Sollte dies nicht gelingen wäre über weitergehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Bodenwellen o.ä.) nachzudenken – wohl wissend dass dies eigentlich einer ‚Kapitulation vor den Mißständen‘ gleichkäme – würde man dann ja diese Zustände akzeptieren. Final besteht dann weiterhin die stark beruhigend wirkende Abschrankung – dieser Schritt wird jedoch noch zurück gestellt. Unter ‚Anfragen und Mitteilungen‘ war zu informieren, dass der Spielplatz ‚in der Waldstraße‘, infolge der umfangreichen Umbauarbeiten im August 2018, in den kommenden Wochen – bis die Raseneinsaat angegangen ist – noch nicht genutzt werden kann. Die ‚Spielwilligen‘ werden gebeten bis dahin – voraussichtlich bis Ende September 2018 - den schönen Spielplatz in der Blumenstraße zu nutzen. In zwei weiteren Tagesordnungspunkten hatte sich der Rat im anschließenden, nichtöffentlichen Sitzungsteil nochmals mit dem NBG ‚Wasenheck‘ zu beschäftigen. So ging es in TOP 8) um die Rücknahme eines – bisher nicht bebauten - Bauplatzes im 1. BA und im 3. BA um die vorgezogene Erschließung eines Bauplatzes im Jahr 2019. Beide Beschlüsse fasste der Rat einstimmig. Die Gemeinderatssitzung wurde danach gegen 22:15 Uhr durch den Vorsitzenden geschlossen.

Bernd Hartmann, Ortsbürgermeister

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