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Trinkwasser-Abkochgebot für Veitsrodt

Wichtige Information der Verbandsgemeindewerke

Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in den Ortsgemeinden Breitenthal, Herborn, Herrstein, Mörschied,
Niederhosenbach, Niederwörresbach (gilt weiterhin), Oberhosenbach, Oberwörresbach, Veitsrodt und Vollmersbach abgekocht werden muss.
 
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:
  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee, etc.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Aus Sicherheitsgründen wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen.

Rhaunen, 17.11.2024
Ihre Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen

Einladung zur Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages

Die Ortsgemeinde lädt herzlich zur diesjährigen Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages am 17.11.24 um 11 Uhr auf dem Friedhof ein. Wir freuen uns über die Begleitung durch Prädikant Markus Grill und die musikalische Untermalung durch den MGV Veitsrodt. Wie in den vergangenen Jahren nehmen wir die Gedenkfeier zum Anlass, um Spenden für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu sammeln.

Julia Hagner, Ortsbürgermeisterin

Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024

Die dritte Sitzung des Ortsgemeinderates Veitsrodt fand am 17.10.2024 ab 20:00 Uhr im Hotel Sonnenhof in Veitsrodt statt.
Die Sitzung wurde von insgesamt 6 interessierten Bürger:innen verfolgt.

Zu Beginn der Tagesordnung wurde eine Einwohnerfragestunde abgehalten.
Ein Thema aus der Runde der anwesenden Bürger:innen war die Frage, ob die im laufenden Haushalt der Ortsgemeinde enthaltene Kindergartenumlage und deren eklatante Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren auf den vergangenen
Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen von Amtskolleg:innen angesprochen worden sei. Dies wurde verneint.
Weiterhin wurde die Frage gestellt, wie der Stand bezüglich einem etwaigen Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde sei. Hierzu wurde erläutert, dass die Ortslage im derzeitigen Förderprogramm („Graue Flecken“) in nur ganz geringem Umfang berücksichtigt worden sei. Offenbar hätten die dem Programm zu Grunde gelegten Kapazitätsmessungen überwiegend eine bereits ausreichende Versorgung in Veitsrodt ergeben. Der Rat behält das Thema auf der Agenda.

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Gemeinderatssitzung vom 22.08.2024

Die zweite Sitzung des Ortsgemeinderates Veitsrodt fand am 20.08.2024 ab 20:00 Uhr im Gasthaus Hartmann-Dreher in Veitsrodt statt.
Die Sitzung wurde von insgesamt 10 interessierten Bürger:innen verfolgt.

Im ersten Tagesordnungspunkt wurde das Ratsmitglied Ingo Petry durch die Ortsbürgermeisterin per Handschlag verpflichtet.

Unter TOP 2 wurde eine Einwohnerfragestunde abgehalten. Themen aus der Runde der anwesenden Bürger:innen war der Zustand einiger Grundstücke in der Gemeinde – insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Pflichten zur Straßenreinigung und die Entfernung des wuchernden Unkrauts. Hier will der Gemeinderat nochmals sensibilisieren und auf die gültige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hinweisen. In welcher Form dies konkret passieren soll, wird noch eruiert – möglicherweise fühlt sich der ein oder die andere Betroffene hier bereits angesprochen und wird von sich aus tätig, was sicherlich begrüßenswert wäre.

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